Seniorinnen und Senioren, die eine geringe Pension beziehen und aufgrund unvorhersehbarer Ausgaben in finanzielle Nöte kommen, können verschiedene Zuschüsse beantragen.

Erhöhung des Pflegegeldes 2026:

  • Anpassung: Die Erhöhung beträgt 2,7 % und gilt für alle sieben Pflegestufen.
  • Startdatum: Die neuen Beträge sind ab dem 1. Jänner 2026 gültig. 

Beispiele für neue Beträge (Stand 2026):

  • Stufe 3: ca. 592,60 € pro Monat (Pflegebedarf mehr als 120 Stunden).
  • Stufe 4: ca. 888,50 € pro Monat (Pflegebedarf mehr als 160 Stunden).
  • Stufe 5: ca. 1.207,00 € pro Monat (bei außergewöhnlichem Pflegeaufwand). 

Angehörigenbonus (Pflegebonus):

  • Erhöhung: Auch der Angehörigenbonus wird um 2,7 % angehoben.
  • Neuer Betrag: Monatlich ca. 134,40 € (jährlich 1.612,80 €).