Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen

Seniorinnen und Senioren, die eine geringe Pension beziehen und aufgrund unvorhersehbarer Ausgaben in finanzielle Nöte kommen, können verschiedene Zuschüsse beantragen.

Erhöhung des Pflegegeldes 2026:

  • Anpassung: Die Erhöhung beträgt 2,7 % und gilt für alle sieben Pflegestufen.
  • Startdatum: Die neuen Beträge sind ab dem 1. Jänner 2026 gültig. 

Beispiele für neue Beträge (Stand 2026):

  • Stufe 3: ca. 592,60 € pro Monat (Pflegebedarf mehr als 120 Stunden).
  • Stufe 4: ca. 888,50 € pro Monat (Pflegebedarf mehr als 160 Stunden).
  • Stufe 5: ca. 1.207,00 € pro Monat (bei außergewöhnlichem Pflegeaufwand). 

Angehörigenbonus (Pflegebonus):

  • Erhöhung: Auch der Angehörigenbonus wird um 2,7 % angehoben.
  • Neuer Betrag: Monatlich ca. 134,40 € (jährlich 1.612,80 €).